Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreie Gestaltung der Webseite gem. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Als Kleinstunternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt, sind wir gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aktuell nicht verpflichtet, unsere Webseite barrierefrei zu gestalten. 

Wir sind uns jedoch der Bedeutung von Barrierefreiheit bewusst und arbeiten kontinuierlich daran, unsere Inhalte und Funktionen für alle Nutzer zugänglich zu machen. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Webseite haben, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Zuletzt angesehen